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   BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91   

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https://dejure.org/1991,4936
BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91 (https://dejure.org/1991,4936)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1991 - VII B 66/91 (https://dejure.org/1991,4936)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - VII B 66/91 (https://dejure.org/1991,4936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer Steuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.1984 - II B 35/83

    Zulässigkeit eines Antrages - Einstweilige Anordnung - Antrag auf Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
    Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, der ausschließlich mit der Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung begründet wird, ist unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl II 1984, 210; Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 565, 566).
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
    Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurückzugewähren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555).
  • BFH, 14.02.1989 - VII B 143/88

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern -

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
    Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, der ausschließlich mit der Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung begründet wird, ist unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl II 1984, 210; Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 565, 566).
  • FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18

    Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung

    Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurück zu gewähren ist (BFH, Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156 , juris Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14

    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von

    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung auch dann als unbillig i.S.d. § 258 AO erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen AdV-Antrag gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198, unter 2. c der Gründe).

    Denn das durch die Vollstreckung Erlangte müsste dem Steuerpflichtigen alsbald zurückgewährt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe).

  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung als unbillig erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen Antrag auf AdV gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
  • BFH, 28.08.2008 - VII B 233/07

    Unbilligkeit der Vollstreckung bei Aufrechnungslage - Darlegung der

    Im Hinblick auf die der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsakte hat der BFH schließlich in Erwägung gezogen, dass die behauptete Rechtswidrigkeit dieser Verwaltungsakte dann die Voraussetzungen des § 258 AO erfüllen könnte, wenn der Steuerpflichtige rechtzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habe, und dieser zwar noch nicht beschieden worden sei, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, dass er Erfolg haben werde (Senatsbeschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
  • FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Gesetzes wegen während eines laufenden

    den Erlass der einstweiligen Anordnung aus der Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Haftungsbescheides herleitet, handelt es sich eindeutig um Einwendungen, die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Bescheides verfolgt werden können, so dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus Gründen der gesetzlich angeordneten Subsidiarität ausscheidet (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210 und BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).

    Daraus, und aus der Regelung des § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO, nämlich dass die Vollstreckung erst einzustellen ist, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind, folgt, dass der Gesetzgeber die Vollstreckung grundsätzlich erst ab der Gewährung der AdV für unzulässig gehalten hat (so auch BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136 BStBl. II 1980, 399 und vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer

    Hiernach ist eine Vollstreckung etwa dann unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurückzugewähren ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe).
  • FG München, 23.04.2014 - 10 V 626/14

    Zuständigkeit für Vollstreckungsaufschub Vollstreckung nach Restschuldbefreiung

    Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind nämlich außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§ 256 AO ; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260).
  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

    Dies lässt den Rückschluss zu, dass der Gesetzgeber die Vollstreckung grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung bzw. der Anordnung der aufschiebende Wirkung für unzulässig gehalten hat, so dass für einen einstweiligen Vollstreckungsaufschub zumindest ein rechtzeitig gestellter Aussetzungsantrag erforderlich ist, der überwiegend wahrscheinlich erfolgreich sein wird (vgl. zu § 251 Abs. 1 Satz 1 AO: BFH, Beschl. v. 12. Juni 1991 - VII B 66/91 -, juris Rn. 12/13).
  • FG Münster, 16.06.2021 - 7 K 30/19

    Wirksame Aufrechnung einer zivilrechtlichen Forderung mit einem

    Zwar liegt nach dem Grundsatz "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung vor, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzuerstatten wäre (BFH-Beschluss vom 12.06.1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
  • FG München, 23.07.2014 - 10 V 626/14
    Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind nämlich außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§ 256 AO; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07

    Änderung eines AdV-Antrags in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • BFH, 12.03.1993 - V B 124/92

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Vollstreckung eines

  • FG München, 11.06.2008 - 14 V 439/08

    Aussetzung der Vollziehung eines rechtmäßigen Steuerbescheids wegen unbilliger

  • FG München, 15.01.2008 - 14 V 3843/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • BFH, 12.01.1993 - VII B 169/92

    Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit der Rechtswidrigkeit

  • FG Hamburg, 14.03.2002 - II 41/02

    Zur ermessensfehlerfreien Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs

  • FG Brandenburg, 08.02.1995 - 4 V 77/95
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